Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pimp My Hair

Pimp my Hair – DI FH Nora Steininger

Davidgasse 81/8/17
1100 Wien, Österreich

 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die mit Pimp My Hair (im Folgenden PMH), abgeschlossen werden. Diese AGB gelten daher für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, die PMH ihrem Kunden bzw. Vertragspartner gegenüber erbringt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Durch die Registrierung als Kunde, die Abonnierung des Newsletters oder durch die Abgabe einer Bestellung werden die AGB in der jeweils gültigen Version anerkannt und für einverstanden erklärt.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Die AGB gelten ausschließlich,das heißt, abweichende oder widersprechende AGB werden von PMH nicht akzeptiert. In sonstigen Schriftstücken enthaltene andere AGB des Kunden, oder solche, auf die der Kunde verweist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung ist hinsichtlich der gesamten Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, auch wenn PMH nicht ausdrücklich widerspricht.
PMH ist jederzeit berechtigt, die AGB jederzeit abzuändern. Auf geänderte AGB wird schriftlich mittels E-Mail hingewiesen. Ab Zugang der E-Mail steht dem Kunden ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht zu.
Bei fristgemäßem Widerspruch des Kunden ist PMH berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von PMH sind hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ware freibleibend und unverbindlich.
Die Produkte im Online-Shop stellen noch kein Angebot dar. Erst durch die Abgabe einer elektronischen Bestellung (per Internet) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
Nach Erhalt der Bestellung des Kunden, welche als ein unverbindliches Vertragsangebot angesehen wird, erhält der Kunde auf elektronischem Wege eine Bestellbestätigung. Diese besagt lediglich, dass PMH die Bestellung erhalten hat. Diese Bestellbestätigung gilt noch nicht als Annahme der Bestellung, ein verbindlicher Vertrag kommt dadurch jedenfalls noch nicht zustande. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme der Bestellung des Kunden durch PMH zustande. Die Annahme der Bestellung hat innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Bestellung zu erfolgen und erfolgt in Form einer Bestätigungsmail. Nach Ablauf der 7-tägigen Frist ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Erfolgt die Annahme durch PMH nicht innerhalb der 7 tägigen Frist, so kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Vertragsdaten werden dem Kunden nach Vertragsabschluss mit der Bestätigungsmail mitgesendet und von PMH gespeichert.

Preis

Alle von PMH genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen und beinhalten sämtliche gesetzliche Abgaben. Die aktuellen Preise können dem Online-Shop entnommen werden. In den angegebenen Preisen sind die allfälligen Lieferkosten nicht enthalten. Die Lieferkosten sind in der Kaufabwicklung einzusehen (Warenkorb/Kassa).

Sollte PMH ein erheblicher Fehler bei den Preisen/Warenbeschreibung unterlaufen sein, behält sich PMH den Rücktritt vom Verkauf der Ware vor und verpflichtet sich, den Kunden innerhalb von 2 Werktagen zu informieren und die Information im Online-Shop zu berichtigen. Der Kunde kann vom Kauf der Ware in diesem Fall schriftlich/telefonisch zurücktreten.

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Bei Teillieferung ist der auf die gelieferte Teilmenge entfallende Kaufpreis fällig. Die Zahlung kann per Vorauszahlung oder „Sofortüberweisung“ erfolgen. PMH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

Bezahlung auf Rechnung erfolgt NUR nach Vereinbarung und ist nicht vorgesehen.

Den Lieferungen von PMH liegen jeweils die zuletzt festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind keine Fixpreise vereinbart, ist PMH berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, ist PMH berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist PMH berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten PMH eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zu Euro zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen.

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind die Forderungen von PMH Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar oder per Kreditkarte zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das Geschäftskonto der PMH als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PMH berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. bzw. bei Unternehmen 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Zudem können Mahngebühren von bis zu 6 Euro pro Mahnung zusätzlich verrechnet werden.

Gläubigerschutz

Bei Lieferwunsch auf offene Rechnung (Zahlen per Erlagschein und Teilzahlung) stimmen Sie zu, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des KSV von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien und an Deltavista GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien erfolgt. Im Falle einer Übergabe an das Inkassobüro werden von PMH der Name des Kunden, die Anschrift, das Geburtsdatum und der aushaftende Saldo an die Warenkreditevidenz des KSV v. 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien und an Deltavista GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien übermittelt, die auch für andere Warenkreditgeber zugänglich ist.

Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist PMH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat PMH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PMH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – bei Sonderbestellungen ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat PMH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Sortimentsware muss der Kunde schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass dieser vom Kauf zurücktreten möchte.

Rückgabe/Widerrufsrecht, Rücktritt

Der Kunde hat das Recht vom Kaufvertrag innerhalb einer vierzehntägigen Frist zurückzutreten, bei Kaufverträgen über Waren ab dem Tag, an dem der Kunde den Besitz an der Ware erlangt hat, bei einer mehrteiligen Bestellung oder einer Teillieferung, der Kunde die letzte Ware in Besitz genommen hat oder bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Bestimmungen über den Rücktritt sowie der Rücktrittsfolgen gelten sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmen.
Ist die Ware noch nicht verschickt, dann reicht eine schriftliche Mitteilung über den Rücktritt. Wurde die Ware schon versandt, muss sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung in Originalverpackung und unbenutzt retourniert werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
Ein Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifizierung angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
Der Kunde bekommt den Gesamtbetrag abzüglich Versandspesen zurücküberwiesen sobald die Ware im Lager eingetroffen ist. Eine Bearbeitungszeit bei der Rücküberweisung von rund 2-3 Arbeitstagen muss berücksichtigt werden. Den Rückversand trägt der Käufer.

Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die der PMH entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 6,– pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 6,– zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung ist PMH entweder berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat, oder die Forderung rechtlich zu betreiben. Im Falle des gerichtlichen Obsiegens von PMH hat der Kunde die Kosten von PMH für notwendige und zweckentsprechende gerichtliche und außergerichtliche Betreibungsmaßnahmen gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) in der jeweils geltenden Fassung zu tragen.

Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Lager Wien/Haag. PMH steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Zustellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist PMH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist PMH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Lieferfrist

Zur Leistungsausführung ist PMH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
PMH sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

Qualitätsangaben

Sind keine bestimmten Eigenschaften vereinbart, liefert PMH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), ist PMH berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

 Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für die Kunden von PMH zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, etc.).

Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Bei Verbrauchergeschäften kann sich PMH bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass PMH in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. Sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, kann sich PMH überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass PMH in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllt PMH Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn PMH mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist.
Bei Abschluss eines Handelsgeschäftes ist im Sinne der §§ 377 f UGB , BGBl I Nr 114/1997 in der jeweils geltenden Fassung, die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an PMH bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Nach Gebrauch ist die Rücknahme der Ware ausgeschlossen, zumal es sich bei Echthaar um Hygieneartikel handelt. Es wird für Echthaar keine Garantie/Gewährleistung übernommen, da die Qualität durch falsche Pflegeprodukte, Glätteisen, Lockenstab, Thermowickler, chemische Aufhellung/Verdunklung, Dauerwellen, Salz- und Chlorwasser oder falschen Gebrauch beeinflusst werden kann und dies im Nachhinein nicht nachweisbar ist.

Haarverlängerungen von PMH

Sollte der Kunde den vereinbarten Aufmoduliertermin („Haarverlängerungstermin“) nicht einhalten, ist PMH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als pauschalierten Schadenersatz die geleistete Anzahlung einzubehalten. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden bleibt PMH vorbehalten.

Garantiebestimmungen

Auf Haarverlängerungen (angebracht von PMH) wird eine Haltbarkeitsgarantie für einen Zeitraum von 2 Monaten ab dem Haarverlängerungstermin gewährt, solange die Pflegehinweise eingehalten werden. Hält sich der Kunde nicht an die unter „Pflegehinweise“ aufgeführten Richtlinien, ist die Haltbarkeitsgarantie verwirkt. Weitere Infos siehe nächsten Absatz.

Jegliche finanzielle Rückerstattung wird generell ausgeschlossen.

Mängelbehebung Haarverlängerung

In allen Fällen gilt, dass der Kunde umgehend bei Kenntnis des Mangels diesen schriftlich oder telefonisch reklamieren muss.
Sollten die Extensions Haare verlieren oder gehen diese aus, so hat der Kunde einen neuerlichen Termin mit PMH zu vereinbaren und an den vereinbarten Ort zu (Wien, 3350 Haag oder Graz) kommen, damit die Strähnen dann vor Ort nachgeklebt oder zusätzliche Strähnen angebracht werden können, sofern es der Platz zulässt. Diese Mängelbehebung erfolgt für den Kunden kostenfrei, eine finanzielle Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Sollte die Haarverlängerung knoten oder filzen, so hat der Kunde ebenfalls einen neuerlichen Termin mit PMH zu vereinbaren und an den vereinbarten Ort (Wien, 3350 Haag oder Graz) zu kommen. Der Kunde hat hierbei die Haare unter Aufsicht zu waschen und mit den Produkten von PMH zu behandeln. Sollte die Haarverlängerung nicht in einem angemessenen Zeitraum frisierbar sein, wird die Haarverlängerung für den Kunden kostenlos ausgetauscht, eine finanzielle Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Für Materialunverträglichkeiten, Hautkrankheiten, starken Haarausfall, starke Hormonschwankungen bei Schwangerschaft, chemische Einwirkungen (Aufblondieren, Dauerwellen, Salz- und Chlorwasser, etc.) wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Schadenersatz

Die Haftung von PMH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie Haftungen aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommener Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
PMH schließt jedoch eine Haftung hinsichtlich Unverträglichkeit ihrer Waren grundsätzlich aus.

Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der PMH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von PMH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist PMH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von PMH hinzuweisen und PMH unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde der PMH schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung derer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat PMH auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der PMH gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen der PMH inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an PMH abgetreten.
Forderungen gegen PMH dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Zessionsverbot

Ohne schriftliche Zustimmung von PMH ist die Übertragung des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten unzulässig.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Ungültigerklärung einzelner Bestimmungen des Vertrages, oder sollten einige Bestimmungen ungültig werden, so wird hierdurch die Rechtmäßigkeit des übrigen Inhaltes des Vertrages nicht berührt. Es obliegt in diesem Falle den Vertragspartnern, eine Regelung zu vereinbaren, die den ungültigen Bestimmungen dem Sinne nach am nächsten kommt.

Schriftform

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (auch per Fax möglich) und müssen ausdrücklich als Änderungen des Vertrages bezeichnet werden. Ein Abweichen von der Schriftform wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von PMH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, PMH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle aus dem mit PMH über www.PimpMyHair.at geschlossenen Verträgen mit Unternehmen resultierenden Pflichten wird Wien vereinbart. Bei Konsumenten gilt ihr gewöhnlicher Aufenthalt als Erfüllungsort.
Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist als sachlich zuständiges Gericht für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften und Rechtsbeziehungen jeglicher Art zwischen PMH und ihren Kunden ausdrücklich das Gericht für Handelssachen in Wien erklärt.